Außergewöhnliche Belastung im Steuerrecht durch Alten- oder Pflegeheimkosten. Unterbringungskosten in einem Alters- oder Pflegeheim sind als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn mit ihnen besondere Aufwendungen abzudecken sind, die durch Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Betreuungsbedürftigkeit verursacht werden. Ein Bezug von Pflegegeld ist dafür nicht Voraussetzung.
2007/13/0051

