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Kann der tatsächlich Pflegende die direkte Auszahlung des Pflegegeldes direkt an sich verlangen?

Pflegegeld & SozialrechtFragen aus der PraxisAufsatzDr. Martin GreifenederÖZPR 2010/129ÖZPR 2010, 142 Heft 5 v. 1.5.2010

Das Pflegegeld ist grundsätzlich an den Pflegebedürftigen selbst auszuzahlen, der selbstbestimmt damit seine Pflege organisieren kann. Eine direkte Auszahlung an den tatsächlich Pflegenden, die dieser selbst gegenüber der auszahlenden Stelle (zB PVA, SVA, SVB) durchsetzen könnte, ist daher nicht vorgesehen.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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