Das Pflegegeld ist grundsätzlich an den Pflegebedürftigen selbst auszuzahlen, der selbstbestimmt damit seine Pflege organisieren kann. Eine direkte Auszahlung an den tatsächlich Pflegenden, die dieser selbst gegenüber der auszahlenden Stelle (zB PVA, SVA, SVB) durchsetzen könnte, ist daher nicht vorgesehen.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

