Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Pflegeleistungen "Leistungen der Sozialen Sicherheit" und unterliegen damit dem Gemeinschaftsrecht. Im Rahmen des vorliegenden Beitrags werden die Auswirkungen auf die nationalen Pflegesysteme dargestellt.
Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

