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Wer hat ein Recht auf Einsicht in die Pflegedokumentation?

GuKG, Arbeitsrecht & AnstaltenrechtFragen aus der PraxisAufsatzMag. Dr. Christian GepartÖZPR 2010/103ÖZPR 2010, 104 Heft 4 v. 1.4.2010

Den betroffenen Patienten, Klienten und pflegebedürftigen Menschen oder deren gesetzlichen Vertretern (bei Minderjährigen vor allem Eltern; bei volljährigen Personen die nahen Angehörigen als gesetzliche Vertreter bzw Sachwalter) ist auf ihr Verlangen Einsicht in die Pflegedokumentation zu gewähren.

Abstract aus ÖZPR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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