Benützungsentgelt in Seniorenresidenz nach dem Tod. Eine Vertragsklausel, wonach die Verlassenschaft nach dem verstorbenen Bewohner das Monatsentgelt bis zur Räumung der Unterkunft weiter zu bezahlen hat, ist schon deshalb unzulässig, weil sie die Anrechnung einer Ersparnis (zB bei den Stromkosten) ausschließt.
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