Das Phänomen des Common Ownership („COsh“), welches in den USA bereits seit längerem für kontroverse Debatten sorgt, gewinnt auch in Europa immer mehr an Bedeutung. Hierbei hält ein als Common Owner („CO“) bezeichneter Investor Beteiligungen an mehreren Unternehmen, welche auf demselben Markt tätig sind. Da diese Konstellation im Verdacht steht, den Wettbewerb zwischen den Portfoliounternehmen zu beschränken, stellt sich die Frage, ob das europäische und österreichische Kartellrecht ausreichende Möglichkeiten vorsehen, um auf mögliche wettbewerbliche Folgen von COsh in ausreichender Weise zu reagieren.

