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Regress wegen der Verhängung kartellrechtlicher Geldbußen

AbhandlungenRA Dr. Michael Brand**Dr. Michael BRAND M.B.L.-HSG, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Brand Rechtsanwälte GmbH, Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für den Schutz vertraulicher Informationen und von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 37 j Abs 6 Z 4 KartG und § 26h Abs 2 UWG.ÖZK 2024, 207 Heft 6 v. 30.12.2024

Wird über ein Unternehmen eine Geldbuße wegen Kartellrechtsverletzungen verhängt, stellt sich regelmäßig die Frage, ob ein Regress gegen den unmittelbaren Verursacher möglich ist oder ob das Unternehmen diese endgültig selbst zu tragen hat. Dieser Artikel zeigt Regressmöglichkeiten auf.

Deskriptoren: Geldbuße; Regress; Schadenersatz; Organ.

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