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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

EditorialEduard PaulusÖZK 2024, 205 Heft 6 v. 30.12.2024

Zum Inhalt des vorliegenden Heftes:

Michael Brand (Brand Rechtsanwälte) diskutiert die Frage, inwieweit wegen der Verhängung kartellrechtlicher Geldbußen Regressansprüche bestehen können, und ob diese gegen den unmittelbaren Verursacher durchsetzbar sind oder das sanktionierte Unternehmen jene endgültig selbst zu tragen hat. Er kommt hiebei zum Ergebnis, dass Organe und Mitarbeiter für rechtswidrige, kausale und schuldhaft verursachte Kartellrechtsverletzungen gegenüber dem Rechtsträger jedenfalls haften.

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