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Vertikale Vereinbarungen I: Die aktuelle Gruppenfreistellungsverordnung – Teil A

AbhandlungenDr. Johannes Peter Gruber** Johannes Peter Gruber ist Rechtsanwalt in Wien.ÖZK 2024, 135 Heft 4 v. 1.11.2024

Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („VV-GFVO“) gilt in erster Linie für Verträge zwischen Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsstufen. Das sind in den meisten Fällen Vertriebsverträge: Der Hersteller einer Ware oder Anbieter einer Dienstleistung – oder eine Stufe darunter: der jeweilige Großhändler – verkauft einem anderen Unternehmer (Groß- bzw Einzelhändler) seine Produkte (Waren oder Dienstleistungen), damit er sie entweder selbst verwendet oder weiterverkauft. Die aktuelle VV-GFVO gilt seit 01.06.2022.

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