Die Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen („VV-GFVO“) gilt in erster Linie für Verträge zwischen Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsstufen. Das sind in den meisten Fällen Vertriebsverträge: Der Hersteller einer Ware oder Anbieter einer Dienstleistung – oder eine Stufe darunter: der jeweilige Großhändler – verkauft einem anderen Unternehmer (Groß- bzw Einzelhändler) seine Produkte (Waren oder Dienstleistungen), damit er sie entweder selbst verwendet oder weiterverkauft. Die aktuelle VV-GFVO gilt seit 01.06.2022.