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Der Zinssatz bei Schadenersatz wegen Kartellrechtverletzungen

AbhandlungenDr. Michael Brand**Dr. Michael BRAND M.B.L.-HSG, Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der Brand Rechtsanwälte GmbH, Gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für den Schutz vertraulicher Informationen und von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 37 j Abs 6 Z 4 KartG und § 26h Abs 2 UWG.ÖZK 2024, 123 Heft 4 v. 1.11.2024

Die Höhe11Ich beschränke mich im Folgenden ausschließlich auf die Problemstellung der Höhe des geltend zu machenden Zinssatzes für Kartellschadenersatzansprüche, die aus einem Rechtsgeschäft zwischen Unternehmern oder zwischen einem Unternehmer und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts im Sinne des UGB resultieren und behandle weitere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Zinsen nicht umfassend. des zu bezahlenden Zinssatzes ist bei Schadenersatzverfahren wegen Kartellrechtsverletzungen ein regelmäßiges Thema,22Erfahrungsgemäß ist bei Vergleichsverhandlungen die Höhe des zu bezahlenden Zinssatzes ein dominantes und intensiv diskutiertes Thema. Gelegentlich kommt es dabei zu einer Teilung des Risikos, in dem ein Mittelwert ermittelt wird. wenn ein Rechtsgeschäft zwischen Unternehmen oder zwischen einem Unternehmer und einer juristischen Person des öffentlichen Rechts streitgegenständlich ist. Es macht einen wesentlichen pekuniären Unterschied, ob unternehmerische Zinsen für einen langen Zeitraum entsprechend § 456 UGB, also 9,2 % über dem Basiszinssatz,33Der Basiszinssatz beträgt zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Manuskriptes Ende Mai 2024 3,88 %. Die Zinsdifferenz beträgt 13,08 % – 4 % = 9,08 % p.a. oder nur 4 % Zinsen pa entsprechend § 1000 Abs 1 ABGB zu bezahlen sind.44In Kartellschadenersatzverfahren dauert die Zeitspanne zwischen Schädigung und Zahlung regelmäßig lange. Der Schaden tritt mit Zahlung durch den Geschädigten ein. Es dauert oft mehrere Jahre, bis ein Kartell aufgedeckt und so weit aufgearbeitet ist, dass die Einbringung einer follow on oder stand alone Klage möglich ist. Die Verfahren dauern regelmäßig ebenfalls mehrere Jahre. Es macht einen wesentlichen Unterschied, ob der Geschädigte bei einem Millionenpunktum 4 % p.a. oder mehr als dreimal so hohe jährliche Zinsen für diesen Zeitraum erhält.

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