Zum Inhalt des vorliegenden Heftes:
Michael Brand (Brand Rechtsanwälte) diskutiert den anzuwendenden Zinssatz und damit dessen in Anschlag zu bringende Höhe im Falle eines zugesprochenen Schadenersatzes bei Kartellrechtsverletzungen. Denn es macht einen wesentlichen geldwerten Unterschied, ob unternehmerische Zinsen – für einen langen Zeitraum beginnend mit dem Zeitpunkt der Schädigung – entsprechend § 456 UGB, also 9,2 % über dem Basiszinssatz, oder nur 4 % Zinsen pa entsprechend § 1000 Abs 1 ABGB zu entrichten sind.