Nicht nur die letzten aufsehenerregenden Entscheidungen der Europäischen Kommission zu Gebietsbeschränkungen und dem Verbot von Parallelexporten (vgl etwa IP/24/2727 vom 23.5.2024, Kommission verhängt Geldbuße von 337,5 Mio. EUR gegen Mondel ē z wegen Beschränkungen des grenzüberschreitenden Handels) sondern auch die zunehmenden Aktivitäten nationaler Wettbewerbsbehörden zu wettbewerbswidrigen Vertriebsbeschränkungen (insbes verbotene Preisbindungen) zeigen, dass die vertikale Dimension des Kartellrechts über die letzten Jahre wieder zunehmend in den Fokus des Kartellrechtsvollzugs in der Union gerückt ist. Diese Rückbesinnung auf die binnenmarktwahrende bzw -stärkende Funktion des Kartellrechts ist erfreulich und gibt Hoffnung, dass eine konsequente Verfolgung von – letztlich sowohl bei einseitigen, als auch bei vertraglich begründeten Verhaltensweisen immer auf Marktmacht beruhenden – Verzerrungen des freien Warenverkehrs weiteren regulatorischen Begehrlichkeiten, wie sie aktuell zum Thema territorial supply constraints vorgebracht werden (vgl Ratsdokument 9757/24 vom 7.5.2024), die Spitze nimmt.