Der herkömmlichen ökonomischen Literatur zufolge ist ein Informationsaustausch vor allem dann besorgniserregend, wenn die ausgetauschte Information aktuell und desaggregiert ist und strategische Variablen wie Preise oder Mengen umfasst. In den letzten Jahren haben insbesondere Austausche von Listenpreisinformation vermehrt Aufmerksamkeit auf sich gezogen, wobei häufig davon ausgegangen wurde, dass sie diese Kriterien erfüllen. Die vorliegende Analyse von zwei aktuellen Kartellfällen zeigt jedoch, mit Verweis auf die jüngere wirtschaftswissenschaftliche Literatur, dass auch innerhalb von Listenpreisen differenziert werden muss – insbesondere nach Funktion der Listenpreise, da unterschiedliche Schadenstheorien von unterschiedlichen Funktionen ausgehen. Allgemein hängt die Plausibilität der verschiedenen Schadenstheorien von den Einzelheiten des jeweiligen Falles, inklusive den gegebenen Marktfaktoren ab.