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EuGH-Urteil zur Beseitigung eines dem Grenzverkehr dienenden Gleiskörpers und damit von Eisenbahninfrastruktur zum Nachteil eines EU-Wettbewerbers

EntscheidungenEduard Paulus**Vorsitzender Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Wien, zuständig für die sektorale Wettbewerbsaufsicht. Die in diesem Beitrag geäußerten Standpunkte sind privater Natur und nicht jene einer Behörde oder eines Gerichts.ÖZK 2023, 182 Heft 5 v. 24.11.2023

Deskriptoren: Rechtsmittel; Wettbewerb; Missbrauch einer beherrschenden Stellung; Schienengüterverkehrsmarkt; Zugang dritter Unternehmen zu den vom staatlichen Bahnunternehmen Litauens betriebenen Infrastrukturen; Entfernung eines Gleisabschnitts; tatsächliche oder wahrscheinliche Verdrängung eines Wettbewerbers; Ausübung der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung durch das Gericht; Herabsetzung der Geldbuße.

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