Dezentrale Agenturen sind inzwischen weit verbreitete Verwaltungseinheiten der Europäischen Union. Diese Agenturen zeichnen sich durch eigene Rechtspersönlichkeit und durch die Einbeziehung nationaler Regulierungsbehörden in die eigene Entscheidungsfindung aus, können jedoch je nach Zuständigkeit unterschiedlich gestaltet sein. Besonders die Fragen der Ermessensentscheidungen durch Agenturen und der Subsidiarität waren hierbei immer wieder Thema vor den europäischen Gerichten.