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EuG entscheidet erstmals die Beweislast für das Versenden einer Marktbefragung der Kommission – Zustellungen an Pressesprecher rechtswirksam

EntscheidungenEduard Paulus11Vorsitzender Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Wien, zuständig für die sektorale Wettbewerbsaufsicht. Die in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind rein privater Natur.ÖZK 2023, 105 Heft 3 v. 3.8.2023

Deskriptoren: EuG; Gericht; Europäische Union; Europäische Kommission; Wettbewerb; Zusammenschlüsse; Zusammenschlusskontrolle; Nichtigkeitsklage; Wettbewerber; Pressesprecher; Deutscher Strommarkt; Beschluss; mit dem Binnenmarkt vereinbar; fehlende Klagebefugnis; keine aktive Teilnahme; unmittelbar und individuell betroffen; Betroffenheit; Beweislast; Marktbefragung; Fragebogen; Auskunftsverlangen; Beweislast für den Versand von Fragebögen.

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