Deskriptoren: Marktmachtmissbrauch; Zurechnung; Ausschließlichkeitsklauseln; Standardverträge.
Normen: Art 102 AEUV
Der Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf einem Markt durch ein Unternehmen ist gemäß Art 102 AEUV verboten. Dieser Beitrag behandelt vor diesem Hintergrund die Zurechnung des Geschäftsverhaltens von Vertriebshändlern als formal unabhängige Unternehmen zu einem marktbeherrschenden Herstellerunternehmen und die Relevanz von Ausschließlichkeitsklauseln in Standardverträgen.