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Die Zurechnung von Vertriebshändlern zu einem Herstellerunternehmen im Rahmen der Mißbrauchskontrolle nach Art 102 AEUV

AbhandlungenDr. Thomas Aldor11Alle in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind ausschließlich privater Natur.ÖZK 2023, 88 Heft 3 v. 3.8.2023

Deskriptoren: Marktmachtmissbrauch; Zurechnung; Ausschließlichkeitsklauseln; Standardverträge.

Normen: Art 102 AEUV

Der Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf einem Markt durch ein Unternehmen ist gemäß Art 102 AEUV verboten. Dieser Beitrag behandelt vor diesem Hintergrund die Zurechnung des Geschäftsverhaltens von Vertriebshändlern als formal unabhängige Unternehmen zu einem marktbeherrschenden Herstellerunternehmen und die Relevanz von Ausschließlichkeitsklauseln in Standardverträgen.

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