Zum Inhalt des vorliegenden Heftes:
Isabelle Innerhofer, Dominic Petje und Daria Dolina (alle Binder Grösswang Rechtsanwälte) erörtern anhand einer viel beachteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – der zufolge die Anwendbarkeit des Art 102 AEUV auf Zusammenschlüsse zu bejahen ist, die weder nach europäischem noch nationalem Recht anmeldepflichtig sind und auch nicht gemäß Art 22 FKVO an die Europäische Kommission verwiesen wurden – das Verhältnis der Ex-ante-Fusionskontrolle zur Ex-post-Missbrauchskontrolle.