vorheriges Dokument
nächstes Dokument

(K)ein Kavaliersdelikt: Die Straf(un)würdigkeit der verbotenen Durchführung eines Zusammenschlussvorhabens

AbhandlungenDr. Teresa Eckhard , Dr. Thomas Aldor11Alle in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind ausschließlich privater Natur.ÖZK 2023, 57 Heft 2 v. 4.5.2023

Ein anmeldebedürftiger Zusammenschluss darf nicht vor dessen Freigabe durch die Amtsparteien (in Phase 1) oder das Kartellgericht („KG“) (bzw Kartellobergericht („KOG“)) (in Phase 2) durchgeführt werden. Wird ein anmeldebedürftiger Zusammenschluss ohne vorherige Freigabe durchgeführt, liegt ein Verstoß gegen das Durchführungsverbot vor, der gemäß § 17 iVm § 29 Abs 1 Z 1 lit a KartG 2005 sanktionsbedroht ist. Nach der Rsp des KOG (16 Ok 2/13; 16 Ok 2/17f) und der nunmehrigen stRsp des KG ist die Unterlassung von Zusammenschlussanmeldungen in Österreich kein „Kavaliersdelikt“ und die Geldbuße muss eine solche Höhe erreichen, dass sie auch spürbar ist. Bei Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls sieht das KOG jedoch die Möglichkeit vor, von einer Strafe gänzlich abzusehen. Der Beitrag befasst sich mit den Voraussetzungen einer möglichen Strafunwürdigkeit bei der verbotenen Durchführung eines Zusammenschlussvorhabens.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte