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Die Entscheidung des EuG in der Rs Scania (T-799/17)

EntscheidungenThomas Aldor**Die in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind rein privater Natur.ÖZK 2022, 234 Heft 6 v. 30.12.2022

Deskriptoren: Kartellverbot; Zuwiderhandlung; Geldbuße; „hybrides“ Verfahren; einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung.

Normen: Art 101 Abs 1 AEUV, Art 53 Abs 1 EWR-Abkommen, Art 23 VO 1/2003

Die Europäische Kommission11Im Folgenden als EK abgekürzt. hat gegen drei Unternehmen der Scania-Gruppe aufgrund eines Verstoßes gegen das europäische Kartellverbot des Art 101 Abs 1 AEUV sowie Art 53 Abs 1 EWR-Abkommen eine Geldbuße in der Höhe von EUR 880 Mio verhängt. Scania hat gegen diese Entscheidung Klage beim EuG erhoben, welches in der Entscheidung T-799/17 vom 02.02.2022 die Entscheidung der EK vollinhaltlich bestätigte.

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