vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz

AbhandlungenRA Dr. Johannes Peter GruberÖZK 2022, 215 Heft 6 v. 30.12.2022

Der Gesetzgeber hat die Richtlinie (EU) 2019/633 11§ 5a Abs 1 FWBG; Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette, ABl 2019 L 111, 59, im Folgenden: UTP-RL; vgl dazu auch Thyri, (Wem) geht es um Fairness? Zur Umsetzung der UTP-RL mit dem österreichischen Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz, Die Ernährung 2022, 2022/2, 64; Larcher / Beiglböck, Das neue Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG), ecolex 2022/152, 211; Lehofer, Vom Nahversorgungs- zum „Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz“, ÖJZ 2022/6, 49; Ummenberger-Zierler / Anweiler, Faire Lieferbeziehungen im Lebensmittelsekt – Konkretisierungen durch Umsetzung der EU-Regelungen, ÖBl 2022/2, 4; Wollmann, Die UTP-Richtlinie – Unterstützung für David gegen Goliath in der Lebensmittelbranche, ecolex 2019, 887. durch eine Ergänzung des Nahversorgungsgesetzes umgesetzt und dem Gesetz einen (neuen) Kurztitel gegeben: Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG).22BGBl I 2021/239; bisher gab es keinen Kurztitel für das „Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen“, der neue Kurztitel soll „die Breite des Inhalts des Gesetzes“ abdecken, 1167 BlgNR 37. GP , 2. Das FWBG verbietet nun verschiedene „unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette“. Dazu gibt es besondere Verfahrensvorschriften.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte