Der Gesetzgeber hat die Richtlinie (EU) 2019/633 1 durch eine Ergänzung des Nahversorgungsgesetzes umgesetzt und dem Gesetz einen (neuen) Kurztitel gegeben: Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG).2 Das FWBG verbietet nun verschiedene „unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette“. Dazu gibt es besondere Verfahrensvorschriften.