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Der Verweisungsantrag gemäß Art 22 Abs 1 FKVO und die Entscheidung des EuG zu T-227/21

EntscheidungenThomas Aldor**Die in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind rein privater Natur.ÖZK 2022, 206 Heft 5 v. 22.11.2022

„Wie im Rahmen der kontextuellen Auslegung [...] festgestellt worden ist, zielt diese Verordnung11Gemeint ist hier die FKVO, VO 139/2004 . gemäß ihren Erwägungsgründen 9 bis 11 darauf ab, die Prüfungsbefugnis der Kommission in erster Linie von der Überschreitung der Umsatzschwellen abhängig zu machen, die die europäische Dimension definieren, und diese Schwellenwerte durch Vorschriften über die Verweisung von Zusammenschlüssen zu ergänzen, die „wirksame Korrekturmechanismen“ darstellen müssen.“22Vgl EuG 13.07.2022, T-227/21 , Illumina Inc/Grail LLC/Kommission, Rz 141.

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