Im Jahr 2022 ist es 40 Jahre her, dass zum ersten Mal ein kartellrechtlich relevanter Streit aus dem Sport die europäische Ebene erreichte, wenn auch ohne dort förmlich entschieden zu werden. In „Meca Medina“ entschied der EuGH 2006 erstmalig eine sportbezogene Sache aufgrund kartellrechtlicher Normen, nachdem bereits in den 1990er Jahren einige Kommissionsbeschlüsse ergangen und die einvernehmliche Beilegung mehrerer mit der Fédération Internationale Automobile (FIA) verbundenen Verfahren 2001 Aufsehen erregt hatte. Seit 2008 mehren sich die Fälle, in denen nationale Kartellbehörden über Zulassungsbeschränkungen durch Satzungen und Reglements internationaler und nationaler Sportverbände zu entscheiden hatten, und 2017 ist in der Sache „International Skating Union“ (ISU) ein hochprofilierter Kommissionsbeschluss ergangen, der ebenfalls derartige Klausel zur territorialen Exklusivität zum Gegenstand hatte. Die seit ca 17 Jahren schwelende Dynamik wird sich 2022–23 anhand drei EuGH-Testfälle vermutlich weiter zuspitzen, wenn in den Rechtssachen „International Skating Union“ (C-124/21 P ) (Rechtsmittel gegen EuG-Urteil in Rs T-93/18 ), „European Superleague“ (C-333/21 )‚ Vorlagefrage des Handelsgerichts Madrid Nr. 17) bzw „Royal Antwerp FC“ (C-680/21 ) (Vorlagefrage des Frankofonen Gerichts Erster Instanz Brüssel) Urteile gefällt werden – Sach- und Meinungsstand ist der 1. Mai 2022. Vorliegend werden die wichtigsten Streitfragen zusammengefasst, um darzulegen, wie sich die drei aktuellen Rechtsstreite in die 40jährige Geschichte des EG/EUSportkartellrechts einfügen.