In Italien ist die auf den Energiemarktpaketen der Europäischen Union basierende Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes bis heute noch im Gange. Privatkunden und kleinere Gewerbeunternehmen befinden sich teilweise noch in einem durch die sektorspezifische Regulierungsbehörde geregelten Grundversorgungsdienst. Sie können sich ihren Lieferanten nicht frei wählen und unterliegen einer Preisregulierung. Diese Kunden sollen jedoch graduell auf den freien Markt übergeleitet werden.