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Verstößt Apple-Pay gegen das Verbot des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung?

AbhandlungenDr. Thomas AldorÖZK 2022, 108 Heft 3 v. 19.8.2022

Am 02.05.2022 übermittelte die Europäische Kommission11Im Folgenden als EK abgekürzt. dem US-Unternehmen Apple Corporation22Mit Sitz in Cupertino, USA; im Folgenden als Apple abgekürzt. eine Mitteilung der Beschwerdepunkte bezüglich des seitens des Tech-Riesen angebotenen kontaktlosen Zahlungsdienstes Apple-Pay. Durch die Einschränkung des Dienstes auf iOS-Geräte verstoße Apple gegen das Verbot des Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung.

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