Der österreichische Gesetzgeber hat mit dem KaWeRÄG 20211 in erster Linie die EU-Richtlinie (EU) 2019/1 2 („ECN+ Richtlinie“) umgesetzt und dazu sowohl das KartG3 als auch das WettbG geändert.4 Das WettbG enthält zwei neue Regelungen,5 die von der BMDW6 jeweils durch Verordnung zu konkretisieren sind. Die BMDW hat dazu am 24.11.2021 die Kronzeugen-VO7 und die Amtshilfe-VO8 im BGBl veröffentlicht. Im Folgenden werden die beiden Regelungen des WettbG und daran anschließend die Regelungen der Verordnungen erörtert.