Der OGH als KOG hat im Oktober 2021 bestimmte Klarstellungen zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang für marktbeherrschende Unternehmen getroffen. Diese Entscheidung soll zum Anlass genommen werden, anhand der bisherigen österreichischen und europäischen Rechtsprechung und der Prioritätenmitteilung der Europäischen Kommission einen Vorschlag für ein grobes Fallprüfungsschema zu entwickeln.