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Recht – Gerechtigkeit – Rechtswissenschaft
Gesammelte Schriften von Theo Mayer-Maly

BuchbesprechungenEduard PaulusÖZK 2021, 79 Heft 2 v. 15.4.2021

Theo Mayer-Maly war einer der letzten großen Generalisten des (nicht nur) österreichischen Rechts, der sich ursprünglich im Römischen Recht habilitierte und in der Folge sowohl in Praxis, Wissenschaft und Lehre unter anderem in den Rechtsbereichen Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, und natürlich in der Rechtsgeschichte als auch Rechtsphilosophie reüssierte. Seine Sachkunde beschränkte sich hiebei allerdings nicht nur auf die österreichische Rechtsordnung, so nahm er bereits in frühen Jahren den Ruf auf ein Ordinariat für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht einschließlich Römisches Recht der Kölner Fakultät an und wirkte alleine im Bürgerlichen Recht an Kommentaren dreier unterschiedlicher Rechtsordnungen (Münchener Kommentar zum BGB, Klang-Kommentar zum ABGB, Staudinger-Kommentar zum BGB und schließlich Kommentar zum schweizerischen Privatrecht) mit. Dieses umfassende Wissen und Schaffen verdankte Mayer-Maly auch seinem unglaublichen beinahe enzyklopädischen Gedächtnis. Neben einer ao Professur der Universität Graz und einem Lehrstuhl an der Universität Wien fand er schließlich „seine Wirkungsstätte“ als Ordinarius der Juridischen Fakultät der Paris-Lodron-Universität Salzburg, welcher er fortan (seit 1966) treu blieb und vielen Berufungen ins In- und Ausland nicht mehr nachgab.

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