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Wirtschaftliche Eigeninteressen: kartellrechtlich legitim „per se“ oder „im Kontext“? – Replik zu Stopper, SpuRt (2020) 216

AbhandlungenDr. Jacob Kornbeck11 Vf ist zwar EU-Beamter, doch im Beitrag kommen ausschließlich eigene Meinungen zum Ausdruck.ÖZK 2021, 58 Heft 2 v. 15.4.2021

Ist die kartellrechtliche Legitimität wettbewerbsbeschränkender statuarischer Regelungen von Sportverbänden zur expliziten Sicherung wirtschaftlicher Eigeninteressen iSd ISU-Entscheidung der Kommission (International Skating Union) (C(2017) 8240) grundsätzlich in Frage zu stellen? Können derartige Regelungen (auch) kartellrechtlich legitim „per se“ oder ggf nur „im Kontext“ sein? Ausgehend von einem Fachbeitrag in der Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt) wird von der vermuteten Disponibilität eines stabilen „kartellrechtlichen Prüfungsmaßstabs im Sport“ zugunsten der seit Jahren geltenden Einzelfallprüfung Abstand genommen. Als Befund der vorl Replik wird diese Würdigung auf das EuGH-Urteil „Meca Medina“ (2006) sowie auf das „Weißbuch Sport“ (2007) der Kommission zurückgeführt. Die Auffassung, dass eine Legitimität „per se“ kaum disponibel ist, wird vom EuG-Urteil „ISU ./. Kommission“ (16.12.2020) bekräftigt. Auf den historischen Hintergrund aktueller Unklarheiten wird ebenfalls kurz eingegangen.

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