vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pay-for-delay – Ende einer Saga?

AbhandlungenLukas Cavada33Der Autor gibt in diesem Artikel ausschließlich seine persönliche Meinung wieder.ÖZK 2020, 141 Heft 4 v. 15.9.2020

Das Urteil des EuGH in der Rs Generics stellt den vorläufigen Schlusspunkt einer Reihe von langjährigen Verfahren dar, die im Wesentlichen Vereinbarungen hinsichtlich Ausgleichszahlungen zwischen Originalherstellern und Generikaherstellern für einen verzögerten Markteintritt im Pharmabereich zum Gegenstand haben.11EuGH 30.01.2020, C-307/18 Generics (teilweise auch als Paroxetin bekannt); EuG 08.09.2016, T-472/13 Lundbeck; EuG 12.12.2018, Servier. In diesem Zusammenhang stellen sich grundlegende Fragen in Bezug auf die Anwendung von Art 101 AUEV und Art 102 AEUV, die nunmehr durch den EuGH klargestellt wurden. Das Urteil wird für Wettbewerbsbehörden richtungsweisend sein.22Vgl etwa Europäische Kommission 28.01.2019, Bericht zur Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im Arzneimittelsektor (abrufbar unter https://ec.europa.eu/competition/sectors/pharmaceuticals/report2019/execsumm_de.pdf ); siehe auch die laufende Branchenuntersuchung der BWB hinsichtlich des Gesundheitsmarktes in Österreich (vorläufige Berichte abrufbar unter https://www.bwb.gv.at/branchenuntersuchungen/ ).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte