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EuGH und EuG nehmen ihre infolge der Corona-Virus-Pandemie ausgesetzte Verhandlungstätigkeit (eingeschränkt) wieder auf11Vorliegender Aufsatz dient ausschließlich einer ersten rudimentären Vorabinformation, es wird hinsichtlich seines gesamten Inhalts und insbesondere hinsichtlich der Verfahrens- und Rechtsmittelfristen nachdrücklich auf die jeweiligen aktuellen Veröffentlichungen des EuGH und EuG hingewiesen; Satz- und Druckfehler vorbehalten; für die inhaltliche Richtigkeit wird keine Haftung übernommen.

EntscheidungenEduard Paulus22Richter des Bundesverwaltungsgerichts, zuständig ua für Fragen der sektoralen Wettbewerbsaufsicht.ÖZK 2020, 118 Heft 3 v. 15.7.2020

Wegen einer schwerwiegenden Krisensituation (Corona-Virus-Pandemie) stellten der Europäische Gerichtshof und das Gericht der Europäischen Union ihre Rechtsprechungstätigkeit (vorläufig) teilweise ein, nehmen diese jedoch seit dem 25. Mai 2020 unter geänderten Modalitäten – (derzeit) fortlaufend – wieder auf.

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