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Dreidimensionales Zeichen – Fehlende Unterscheidungskraft

EntscheidungenTeresa FuchsbergerÖZK 2020, 106 Heft 3 v. 15.7.2020

Deskriptoren: Unionsmarke; Absolutes Eintragungshindernis; Marken ohne Unterscheidungskraft; Dreidimensionales Zeichen; Form eines Behältnisses (Amphore); Rechtsmittel.

Normen: Art 7 Abs 1 lit b der VO Nr 207/2009

Der EuGH beschäftigt sich in dieser Entscheidung erneut mit dem Kriterium der Branchenüblichkeit zur Beurteilung des Vorliegens von Unterscheidungskraft.

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