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OLG Düsseldorf erkennt der Beschwerde von Facebook aufschiebende Wirkung zu

EntscheidungenEduard Paulus11Richter des Bundesverwaltungsgerichts, zuständig ua für Fragen der sektoralen Wettbewerbsaufsicht. Die in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind nicht notwendigerweise jene einer Behörde oder Gerichts.ÖZK 2019, 185 Heft 5 v. 15.11.2019

Deskriptoren: Facebook; Whatsapp; Instagram; Vertrag; Nutzungsbedingungen; Dienste; sozial; Netzwerk; Datenschutz; Datenverarbeitung; Mehrdaten; aufschiebende Wirkung; einstweiliger Rechtsschutz; Marktmacht; Marktbeherrschung; marktbeherrschend; Missbrauch; Ausbeutungsmissbrauchs; Konditionenmissbrauch; Behinderungsmissbrauchs; Alsob-Wettbewerb; Kausalzusammenhang; Verhaltenskausalität; Ergebniskausalität; Wettbewerb; Kartellrecht.

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