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Drei Punkte, die mit der VV-GFVO 2022 verbessert werden sollten

AbhandlungenJohannes Peter GruberÖZK 2018, 212 Heft 6 v. 1.12.2018

Die aktuelle Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vereinbarungen 2010 (VV-GFVO 2010) gilt bis 31.05.2022. Im Folgenden sollen drei Punkte erörtert werden, die aus rechtstechnischer Sicht in der – für 2022 zu erwartenden – neuen VV-GFVO verbessert werden sollten. Es ist noch etwas Zeit bis 2022 und vielleicht entsteht der eine oder andere Diskussionsbeitrag. Eine relativ aktuelle Entscheidung des OGH (unten Punkt III.) wäre hier ein ganz guter Ansatzpunkt.

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