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Rechtsprechungsübersicht

EntscheidungenJohannes Peter GruberÖZK 2018, 190 Heft 5 v. 1.11.2018

Europäische Union

Europäischer Gerichtshof

Einstweilige Verfügung. Der Antragsteller kann mit einer einstweiligen Anordnung vorläufig verhindern, dass die Kommission eine Entscheidung veröffentlicht. Er hat dazu zu behaupten und glaubhaft zu machen, dassdie Entscheidung Geschäftsgeheimnisse oder Berufsgeheimnisse enthält und

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