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Ne bis in idem
Das unionsrechtliche Doppelverfolgungsverbot

BuchbesprechungenEduard PaulusÖZK 2017, 203 Heft 5 v. 1.11.2017

Der Rechtsgrundsatz, dass eine Person wegen derselben Tat nur einmal bestraft bzw verfolgt werden darf, ist – gerade in seiner lateinischen Form »ne bis in idem« – als bedeutendes (Prozess- bzw Justiz-) Grundrecht allseits bekannt.

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