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Kritische Bemerkungen zum derzeitigen Stand einer Europäischen Kartellschadenrichtlinie aus Sicht der deutschen Praxis

AbhandlungenGerhard Klumpe , Thomas Thiede**Dr. jur., Vorsitzender Richter am Landgericht Dortmund und dort Vorsitzender der für Kartellschadensersatz zuständigen Kammer im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. ****Dr. iur., LL.M., Universitätslektor, Karl-Franzens-Universität Graz; Fellow des European Centre of Tort and Insurance Law (ECTIL) sowie des European Law Institute (ELI), Wien, Österreich, derzeit Rechtsreferendar.ÖZK 2016, 175 Heft 5 v. 1.11.2016

Dieser Folgebeitrag zu ÖZK 2016/4 erörtert die Regelungen der Richtlinie 2014/104/EU zur Offenlegung von Beweismitteln, zur Bindungswirkung behördlicher Entscheidungen, zur Gesamtschuld sowie zur Verjährung.

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