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Die Beschwerdevorentscheidung
im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren

BuchbesprechungenEduard PaulusÖZK 2016, 118 Heft 3 v. 1.7.2016

Das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) eröffnet der Verwaltungsbehörde die Möglichkeit, eine Beschwerdevorent-scheidung zu treffen, und somit (vorerst) selbst über eine gegen ihren Bescheid erhobene Beschwer-de zu entscheiden.

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