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Rechtsprechungsübersicht 04/2015

EntscheidungenJohannes Peter GruberÖZK 2015, 147 Heft 4 v. 1.9.2015

Europäische Union

Europäischer Gerichtshof

Vorabentscheidung. Der EuGH kann eine Vorabentscheidung nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts „in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits“ steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind.11OTP Bank, C-672/13 , EU:C:2015:185, Rdn 27. EuGH 02.07.2015, C-497/12 Farmacia di Gullotta Davide / Ministero della Salute, Rdn 20.

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