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Wer haftet für die kartellrechtlichen Geldbußen?

AbhandlungenNathalie Jeneral11Die im Beitrag geäußerte Meinung, gibt ausschließlich die persönliche Meinung der Autorin wieder und spiegelt nicht jener der Bundeswettbewerbsbehörde wieder.ÖZK 2014, 216 Heft 6 v. 1.12.2014

Durch immer stärker verflochtene Unternehmenskonstrukte verwundert es nicht, dass die europäische Kommission sowie nationale Wettbewerbsbehörden auch die Haftung bei der Verhängung von Geldbußen immer weiter ausdehnen. Sei es ein Finanzinvestor, ein Aktionär, Familienstiftungen oder eine klassische Muttergesellschaften, alle können mittlerweile zur Haftung von Kartellrechtsverstößen mit herangezogen werden, selbst wenn diese gar nicht aktiv an den kartellrechtlichen Zuwiderhandlungen beteiligt waren.

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