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„Verwendung von Zufallsfunden können Anlass für Ermittlungen bilden“

EntscheidungenNatalie Harsdorf11Harsdorf ist seit 2009 bei der BWB tätig. Die hier geäußerten Meinungen sind privat und binden die Bundeswettbewerbsbehörde nicht.ÖZK 2014, 67 Heft 2 v. 1.4.2014

KOG, 26.11.2013, 16 Ok 5/13

Der OGH hat am 26. November 201322OGH als KOG vom 26.11.2013, 16 Ok 5/13. die Praxis der BWB im Hinblick auf Zufallsfunde bestätigt. Damit können, angelehnt an die europäische Vorgehensweise, Unterlagen oder Daten, die außerhalb des Untersuchungsgegenstandes des ursprünglichen Durchsuchungsbefehles liegen, für die Einleitung oder Erweiterung einer Ermittlung verwendet werden.

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