vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Beweislast als Kernelement der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung behördlicher Zustellungen ohne Zustellnachweis

AbhandlungenEduard Paulus3)3)Langjähriger Mitarbeiter der Bundeswettbewerbsbehörde; sechsmonatige Dienstzuteilung zum VwGH 2012; zweimalige Entsendung zur Generaldirektion Wettbewerb, dort ua Mitglied des Case Teams im Europäischen Aufzugs- und Fahrtreppen-Kartell-Fall (Geldbuße: ca 992 Mio Euro). Die in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind jene des Verfassers und müssen sich nicht notwendigerweise mit einer Behördenmeinung decken.ÖZK 2012, 217 Heft 6 v. 15.12.2012

Schriftliche Ausfertigungen behördlicher Erledigungen können nach dem Zustellgesetz auch ohne Zustellnachweis zugestellt werden. Knüpfen sich an die Zustellung Rechtsfolgen, ist dies aus Behördensicht nicht unproblematisch. Trifft die Behörde doch die Beweislast, dass das zuzustellende Dokument überhaupt oder zumindest innerhalb der gesetzlichen Vermutung von drei Werktagen ab Übergabe an das Zustellorgan zugestellt wurde, wenn der Empfänger im nachprüfenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren vorbringt, dies sei eben nicht der Fall gewesen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!