Mit 15. Mai 2012 wurde die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 im Nationalrat einstimmig angenommen1) und mit 5. Juni 2012 im BGBl I Nr 51/2012 verlautbart. Hinsichtlich des Kartellrechtsvollzuges wird derzeit die Regierungsvorlage zum Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 20122) im Nationalrat beraten, der zu Folge die BWB ua mehr Kompetenzen nach dem AVG und VStG (Stichwort: Auskunftsbescheide und im Falle der Nichtbeantwortung derselben Erlassung von Strafbescheiden3)) erhalten soll, wobei gegen die Bescheide der BWB das Rechtsmittel der Berufung an den UVS Wien (zukünftig Landesverwaltungsgericht Wien) sowie nach Erschöpfung des Instanzenzuges eine Beschwerdemöglichkeit an den VwGH vorgesehen ist. Es bietet sich daher an, die aktuelle Diskussion über den Sachverständigenbeweis in Hinblick auf das für die neu geschaffenen Bundes- und Landesverwaltungsgerichte durch Bundesgesetz einheitlich4) zu regelnde Verfahrensrecht näher zu beleuchten: