Mit seinem Urteil vom 19. April 20121) wies der EuGH das Rechtsmittel des norwegischen Herstellers von Leergutautomaten Tomra gegen das vorhergehende Urteil des EuG2) und die Entscheidung der Kommission3) zurück. Das Urteil bekräftigt in den Augen seiner Kritiker den schon überwunden geglaubten Ansatz, bestimmte Verkaufspraktiken marktbeherrschender Unternehmen rein der Form nach, sozusagen per-se, ohne Nachweis einer tatsächlichen Schädigung des Wettbewerbs und der Kunden, zu untersagen.4) Im folgenden Beitrag soll jedoch gezeigt werden, dass das Gericht keinem rein formalen, gar per-se Ansatz das Wort redet, auch wenn ein "as efficient competitor"-Test nicht als allein entscheidender Beweis einer wettbe-