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Das Tomra-Urteil des EuGH - Neues zu Ausschließlichkeitsbindungen unter 102 AEUV?

EntscheidungenStephan Simon, Ivan Zaloguin6)6)Stephan Simon ist stellvertretender Referatsleiter und Ivan Zaloguin ist Referent in der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Die hier vertretenen Ansichten geben die Meinung der Autoren wieder und nicht die der Kommission.ÖZK 2012, 115 Heft 3 v. 15.6.2012

Mit seinem Urteil vom 19. April 20121)1)Urteil des EuGH vom 19. April 2012 in der Rechtssache C-549/10 P Tomra Systems ASA und andere gegen Europäische Kommission. wies der EuGH das Rechtsmittel des norwegischen Herstellers von Leergutautomaten Tomra gegen das vorhergehende Urteil des EuG2)2)Urteil des EuG vom 9. September 2010 in der Rechtssache T-155/06 Tomra Systems ASA und andere gegen Europäische Kommission. und die Entscheidung der Kommission3)3)Entscheidung der Kommission vom 29. März 2006 in der Rechtssache COMP/E-1/38.113 - Prokent/Tomra. zurück. Das Urteil bekräftigt in den Augen seiner Kritiker den schon überwunden geglaubten Ansatz, bestimmte Verkaufspraktiken marktbeherrschender Unternehmen rein der Form nach, sozusagen per-se, ohne Nachweis einer tatsächlichen Schädigung des Wettbewerbs und der Kunden, zu untersagen.4)4)Vgl Federico, Tomra v Commission of the European Communities: Reversing progress on rebates? ECLR 3/2011, S 139-141. Im folgenden Beitrag soll jedoch gezeigt werden, dass das Gericht keinem rein formalen, gar per-se Ansatz das Wort redet, auch wenn ein "as efficient competitor"-Test nicht als allein entscheidender Beweis einer wettbe-

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