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Dienstpflichten und disziplinarrechtliche Verantwortung des Beamten bei Submissionskartellen

AbhandlungenEduard Paulus*)*)Langjähriger Mitarbeiter der Bundeswettbewerbsbehörde; derzeit Dienstzuteilung zum VwGH. Die in diesem Beitrag geäußerten Ansichten sind die des Autors und nicht notwendigerweise jene einer Behörde.ÖZK 2012, 98 Heft 3 v. 15.6.2012

Für die Teilnahme an Submissionskartellen können die rechtswidrig handelnden Unternehmen und deren Mitarbeiter nach unterschiedlichen Normen, zum Teil auch nach jenen des Strafgesetzbuches, zur Verantwortung gezogen werden. Eine Seite des Ausschreibungsverfahrens ist damit abgedeckt. Was ist aber mit den ausschreibenden Stellen und deren Mitarbeitern, den Beamten? Sind letztere in seltenen Fällen eventuell (in-)direkt involviert, haben Kenntnis von den Bieter-Absprachen oder hätten diese zumindest erkennen müssen, waren zB die gelegten Anbote zu offensichtlich über den Marktpreisen und wurde dennoch der Zuschlag erteilt, verletzten sie also ihre Dienstpflichten, greift unter Umständen die disziplinarrechtliche Verantwortung des Beamten.

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