Für die Teilnahme an Submissionskartellen können die rechtswidrig handelnden Unternehmen und deren Mitarbeiter nach unterschiedlichen Normen, zum Teil auch nach jenen des Strafgesetzbuches, zur Verantwortung gezogen werden. Eine Seite des Ausschreibungsverfahrens ist damit abgedeckt. Was ist aber mit den ausschreibenden Stellen und deren Mitarbeitern, den Beamten? Sind letztere in seltenen Fällen eventuell (in-)direkt involviert, haben Kenntnis von den Bieter-Absprachen oder hätten diese zumindest erkennen müssen, waren zB die gelegten Anbote zu offensichtlich über den Marktpreisen und wurde dennoch der Zuschlag erteilt, verletzten sie also ihre Dienstpflichten, greift unter Umständen die disziplinarrechtliche Verantwortung des Beamten.