Die Europäische Kommission ist dabei den Euro-Zahlungsverkehr weiter und tiefer zu integrieren. Dabei setzt sie die ganze Bandbreite der ihr zur Verfügung stehenden Instrumentarien ein. - Von der Anwendung des Unionskartellrechts in Einzelfällen bis zu klassischen Regulierungsinstrumentarien (Verordnungen). Jüngst hat sie dazu auch ein Grünbuch1) veröffentlicht. Der Euro-Zahlungsverkehr ist im Umbruch. Multilaterale Interbankenentgelte für Zahlungskarten, für Überweisungen und für Lastschriften sind "out". Durch die Migrations-Verordnung werden Überweisungen und Lastschriften ab 1. Februar 2014 im Euro-Raum wie Inlandszahlungen funktionieren. Im Bereich Zahlungskarten (Kredit- und Debitkarten), bei Internet-Zahlungen und bei mobilen Zahlungen hat die Europäische Kommission ebenfalls vor, einen einheitlichen Zahlungsraum zu verwirklichen.