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KOG/KG: Marktanteile zur Bestimmung von Marktmacht unter Art 101 und 102 AEUV: Der Fall Radiusklausel IV (25 Kt 35, 36/08; 16 Ok 8/10) und Flüssiggas (29 Kt 23, 24/09)

EntscheidungenMarkus Lindner1)1)Die im Beitrag geäußerten Ansichten sind nicht notwendigerweise jene der BWB.ÖZK 2012, 73 Heft 2 v. 15.4.2012

Der folgende Artikel beschäftigt sich mit der Frage, ob Marktabgrenzungsmethoden unter Art 101 und 102 AEUV die Wettbewerbsbeschränkung mitberücksichtigen müssen, um "Marktanteile zu berechnen, die aussagekräftige Informationen für die wettbewerbliche Würdigung der Marktposition unter Art 102 AEUV oder die Anwendung von Art 101 AEUV" ermöglichen.

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