Europa
Europäischer Gerichtshof
Geldbuße. Die Vielzahl der zu berücksichtigenden Faktoren lässt der Kommission zwangsläufig verschiedene Möglichkeiten bei der Beurteilung, Gewichtung und Bewertung dieser Faktoren, um die Zuwiderhandlung angemessen zu ahnden. Sie hat jedoch weiterhin bestimmte Verpflichtungen. Ein auf ein Unternehmen ausgeübter Druck befreit dieses nicht von seiner Haftung für eine Beteiligung an einer Zuwiderhandlung.1) EuGH 8.12.2011, C-386/10Seite 26