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Das neue Handbuch zur Kronzeugenregelung: "Lessons learned"1)1)Die Autoren sind bei der Bundeswettbewerbsbehörde tätig und dort schwerpunktmäßig mit der Handhabung des Kronzeugenprogrammes befasst. Die in diesem Beitrag vertretenen Auffassungen und Meinungen sind die der Autoren und müssen nicht notwendigerweise mit jenen der Bundeswettbewerbsbehörde übereinstimmen.

AbhandlungenThomas Hölzl, Anita LukaschekÖZK 2012, 13 Heft 1 v. 1.2.2012

I. Einleitung

Im November letzten Jahres veröffentlichte die Bundeswettbewerbsbehörde (nachfolgend: "BWB") eine überarbeitete Fassung ihres Handbuchs zur Kronzeugenregelung.2)2)Das überarbeitete Handbuch ist unmittelbar nach seiner Veröffentlichung auf der Website der BWB in Anwendung. Abrufbar unter www.bwb.gv.at/KARTELLEUNDMARKMACHTMISSBRAUCH/KRONZEUGENREGELUNG/Seiten/default.aspx . Laut Pressemitteilung der BWB handelt es sich dabei um eine - nach Maßgabe der bisherigen Verwaltungs- und Entscheidungspraxis und unter Berücksichtigung europäischer Entwicklungen, wie insbesondere das Kronzeugenregelungsmodell des Europäischen Wettbewerbsnetzes - überarbeitete und präzisierte Version der Erstfassung des Handbuches. Dieses war sechs Jahre zuvor im November 20053)3)Eine geringfügige Abänderung fand bereits im Dezember 2012 statt, siehe http://www.bwb.gv.at/Aktuell/Archiv2005/Seiten/hand buch_zur_kronzeugenregelung___aenderung.aspx im Hinblick auf die erstmalige Einführung eines Kronzeugenprogramms in Österreich in § 11 Abs 3 WettbG4)4)BGBl I Nr 106/2006 (NR: GP XXII RV 1411 AB 1452 S 150. BR: 7538 AB 7575 S 735)., welches mit 1.1.2006 in Kraft trat, und im Hinblick auf die gleichzeitig erlassene Regelung des § 11 Abs 4 WettbG, welche die BWB zur Erläuterung ihrer Praxis im Hinblick auf die Kronzeugenregelung verpflichtet, veröffentlicht worden.

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